Liebe Handballfreunde,
im Auftrag des Präsidiums des SHV möchte ich Euch über den aktuellen Stand unserer Überlegungen zur virusbedingten Unterbrechung der Hallenrunde 19/20 informieren.
Die Präsidiumsmitglieder machen sich derzeit genauso wie viele andere Verantwortliche Gedanken, ob es möglich sein wird, die Runde fortzusetzen.
Unsere Erwägungen müssen aufgrund der derzeitigen Situation auch die Frage des „Was wäre, wenn“ für den Fall der Nichtfortführung der Runde und damit der Bewertung der absolvierten Spiele miteinbeziehen.
Die Frage der Fortführung der Runde hängt von Dingen ab, die wir derzeit nicht oder nur schwer beurteilen können. Die Beschlusslage des Deutschen Handballbundes ist klar: der gesamte Spielbetrieb der Erwachsenen soll bis mindestens 19.04.2020 ausgesetzt werden. Mit den spieltechnischen Konsequenzen sowie den Rahmenbedingungen des Spielbetriebes befasst sich derzeit eine übergreifende Arbeitsgruppe.
Für uns in unserem Zuständigkeitsgebiet Südbaden stellt sich die Situation wie folgt dar: Aufgrund der Staffelung des Dachverbandes und seiner Gebietsverbände kann es grundsätzlich in diesem Bereich nur einheitliche Lösungen zur Wertung der Runde 2019/2020 geben.
Die Fragen des Spiel- und Wertungsbetriebes der dritten Liga (DHB) geben Bedingungen für die Oberligen (und damit für die dort zuständigen 3 Verbände) vor, die Oberliga Baden-Württemberg wiederum gibt die Rahmenbedingungen für den Spielbetrieb unserer höchsten Liga, der Südbadenliga, vor. Wir in Südbaden sind damit an die 3 Verbände im Süden gebunden, die 3 Südverbände der Handball Oberliga B-W an den DHB.
Das bedeutet für uns derzeit, dass wir zum einen schlicht die aktuellen Ereignisse von Tag zu Tag bewerten müssen und bis kurz vor dem 19.04.2020 auf eine Entscheidung des DHB im Hinblick auf die Fortsetzung der Runde warten müssen.
Das heißt aber auch, dass wir bezogen auf die Bewertung der Runde 2019/2020 und die Konsequenzen für den Spielbetrieb 20/21 ebenfalls auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des DHB verwiesen sind.
Die Entscheidung, ob oder wie die Runde zu werten sein wird, wird für uns voraussichtlich verbindlich, es sei denn, der DHB lässt eine sogenannte Öffnungsklausel („Die Landesverbände können im Rahmen Ihrer Zuständigkeit abweichende Bestimmungen erlassen.“) zu, was wohl eher nicht wahrscheinlich sein wird. Im Rahmen der Entscheidungsfindung beim DHB haben wir uns als Verband deutlich positioniert.
Für den Fall des Zulassens einer eigenen Regelung des Verbandes haben wir uns vorbereitet und wären in der Lage, unmittelbar nach der Entscheidung des DHB zu reagieren und unsere Vorstellung zur Bewertung der Rundes 2019/2020 umzusetzen.
Wir hoffen alle immer noch, dass es solch schwieriger, sicherlich nicht in jedem Fall „gerechter“ Lösungen nicht bedarf, aber verkennen nicht, dass wir vorbereitet sein müssen.
Dies soweit zur aktuellen Lage.
Bleibt gesund bis zum Wiedersehen in den Hallen….
Christian Forcher
VP Recht SHV